Übersetzungen mit Beglaubigung / Bestätigung / Bescheinigung
Sie möchten sich an einer Universität oder Fachhochschule im Ausland bewerben und müssen hierzu eine bescheinigte, beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzung des Abiturzeugnisses? Oder wird für Aufgebotsbestellung oder Eheschließung eine Übersetzung Ihrer Meldebescheinigung, Ledigkeitsbescheinigung oder der Geburtsurkunde mit Bescheinigung, Beglaubigung oder Bestätigung benötigt?
Für offizielle Zwecke und Anlässe werden sowohl im In-, als auch im Ausland in der Regel beglaubigte, bescheinigte oder bestätigte Übersetzungen verlangt, zum Beispiel zum Zwecke von Namensänderungen, Eheschließungen, Ehescheidungen, Einbürgerungen und ähnlichem. Die Behörden bearbeiten Ihre Anträge und Gesuche meist nur bei Vorlage von Übersetzungen Ihrer Heirats- und Geburtsurkunden, Polizeilichen Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen, Scheidungsurkunden etc. mit Beglaubigung, Bescheinigung, Bestätigung. Ebenso werden häufig Übersetzungen von Zeugnissen, Diplomen, Führerscheinen etc. in beglaubigter, bestätigter oder bescheinigter Form verlangt.
Nicht jeder Übersetzer ist dazu bevollmächtigt, diese beglaubigten, bestätigten oder bescheinigten Übersetzungen zu erstellen. Für offizielle Zwecke müssen die Übersetzungen vielmehr ausschließlich von ermächtigten, beeidigten, gerichtlich vereidigten und öffentlich bestellten Übersetzer vorgenommen werden, deren Qualifikation zuvor seitens der Gerichte unter Vorlage der entsprechenden Qualifikationsnachweise sowie eines polizeilichen Führungszeugnisses geprüft wurde. Im Rahmen der Beglaubigung werden die übersetzten Dokumente mit einem Bestätigungsvermerk bzw. einer Beglaubigungsfloskel des Übersetzers, seinem persönlichen Stempel sowie der Unterschrift versehen.
Bei Profi Schnelldienst Fachübersetzungen erhalten Sie kurzfristig bestätigte, beglaubigte oder bescheinigte Übersetzungen aller Arten von amtlichen und offiziellen Dokumenten ins Deutsche sowie in alle gewünschten Sprachen gemäß der von Ihnen vorgelegten Originale oder Kopien.