Fachübersetzungen
Übersetzungen
Bei einer Übersetzung wird ein zumeist schriftlich fixierter Text wortgetreu von einer Ausgangssprache, z.B. dem Deutschen, in eine Zielsprache, z.B. dem Englischen übertragen. Auch Texte in Audioformat können natürlich übersetzt und in ein Textformat übertragen werden.
Die Fachübersetzung ist eine spezielle Form der Übersetzung. Bei Fachübersetzungen werden Fachtexte bearbeitet. Fachtexte behandeln spezielle Themengebiete, wie z.B. Medizin, Technik, Finanzwesen, Wirtschaft, Politik, Telekommunikation, Literatur, Wissenschaft, Recht und Jura. Es handelt sich bei den Textvorlagen häufig um Patentschriften, Vertragstexte, Bedienungsanleitungen, medizinische Diagnosen, Bilanzen u. ä.
Die Übersetzung dieser Texte stellt hohe Anforderungen an einen Übersetzer, da sowohl umfangreiche Fachkompetenz innerhalb des jeweiligen Themengebietes als auch detaillierte Kenntnisse der Fachterminologie vorausgesetzt werden.
Durch eine entsprechende Spezialisierung verfügen unsere Übersetzer über die nötige Fachkompetenz und sind Experten auf ihrem Gebiet. Für die Übersetzung Ihrer Fachtexte, aus dem finanztechnischen Bereich zum Thema Aktien, Anleihen und Derivaten oder aus dem juristischen Bereich mit Vertragsdokumenten und Gerichtsurteilen, setzen wir den passenden muttersprachlichen Fachübersetzer ein, der die entsprechenden Qualifikationen im gewünschten Fachgebiet aufweist und gewähren somit höchste Qualitätsstandards.
Es handelt sich hierbei um eine Übersetzung, die von einem öffentlich bestellten, gerichtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigten Übersetzern angefertigt wird. Diese Übersetzer werden an einem deutschen Gericht für ihre jeweilige Sprache vereidigt / beeidigt bzw. ermächtigt und können damit ins Deutsche aber auch in die jeweilige Fremdsprache übersetzen und beglaubigen, bestätigen und bescheinigen.
Beglaubigte, bestätigte und bescheinigte Übersetzungen werden häufig von Behörden und Ämtern gefordert, damit eine vollständige und wortgetreue Wiedergabe des Originaldokuments gewährleistet ist. Dies betrifft z. B. Ausbildungs-, Studien- bzw. Arbeitszeugnisse, die Sie im Ausland erworben haben und für eine Bewerbung in Deutschland benötigen oder Geburtsurkunden und Ledigkeitsbescheinigungen für eine Heirat im Ausland. Ebenso werden häufig Testamente, Erbscheine, Adoptionsunterlagen oder Verträge in beglaubigter, bestätigter und bescheinigter Form benötigt, da sie z. B. Anwendung vor Gericht finden sollen. Der öffentlich bestellte, gerichtlich vereidigte, beeidigte oder ermächtigte Übersetzer bestätigt mit einem Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung mit der vorgelegten Urkunde und wirkt somit gegen Manipulation und Verfälschung von Dokumenten.